SMS-Trennung
Trennungsgeldabrechnung
nach Trennungsgeldverordnung (TGV) Inland
SMS-Trennung wird seit 1991 mit derzeit über 700 Lizenzen bei diversen Bundes- und Landesbehörden zur Abrechnung von Trennungsgeldbezügen nach TGV Inland eingesetzt und hat sich dort bewährt.
Die Handhabung von SMS-Trennung ist so einfach, dass jeder Anwender, der mit den Grundzügen des Gesetzes vertraut ist, nach einer zweitägigen Schulung alle Funktionen beherrscht und die Leistungsfähigkeit des Programms voll nutzen kann. So tritt bereits nach kurzer Einsatzzeit eine nicht unerhebliche Arbeitsersparnis und Transparenz ein.
Leistungsumfang von SMS-Trennung
- Anweisen von Abschlagszahlungen, die bei Erstellung der Monatsabrechnung automatisch verrechnet werden;
- Abrechnung von Trennungsgeld nach §§ 3 und 4 TGV Inland mit:
- Berücksichtigung unentgeltlicher Verpflegung
- Berücksichtigung amtlicher, unentgeltlicher Unterkunft
- Kürzungen aufgrund von Familienheimfahrt, Dienstreisen, Urlaub, Abwesenheit vom Dienstort, Anwesenheit am Wohnort, Krankenhausaufenthalt, Beschäftigungsverbot wegen Mutterschaft etc.
- Abrechnung Hotelunterkunft
- Kostenübernahme für Zimmer oder Wohnung
- Berücksichtigung von Fahrtkosten am Geschäftsort
- Abrechnung von Trennungsgeld nach § 6 TGV Inland mit:
- Vergleichsberechnung §§ 3 und 4
- öffentliche Verkehrsmittel
- Privat-PKW
- Zahlungsanweisungen auf Formularen der Bundeskasse bzw. Landeskassen (z.B.: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) oder spezieller Formulare sowohl auf Matrixdrucker als auch als Druckermakro für Laserdrucker
- Haushaltsverwaltung mit Haushaltsüberwachungsliste
- Erstellen von Zahlungsanweisungen zu Vorgängen, die nicht einzelnen Monatsabrechnungen zuzuordnen sind (manuelle Anweisung)
- Automatische Steuerabrechnung nach gültigem Jahressteuergesetz
- diverse Statistiken